Liebe Mitglieder,
in der Landesverordnung vom 1.11.2020 zur Eindämmung des Coronavirus wird uns die Möglichkeit gegeben, unseren Sport in besonderen Konstellationen auszuüben:
– allein
– zusammen mit Personen des eigenen Haushaltes
– zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten
Auf dem Gelände und im Gebäude gilt Folgendes:
– Hygieneregeln einhalten
– Desinfizieren der Skulls nach dem Training
– Eintrag ins Fahrtenbuch
– Umkleideräume, Duschen und Trainingsräume sind geschlossen.
Der Vorstand