(Stand 01.01.2013)
1. Mitgliedsbeiträge (Jahresbeiträge)
- Erwachsene Einzelmitglieder 240,00 € / Jahr
- Jugendliche Einzelmitglieder bis unter 18 Jahre 150,00 € / Jahr
- Heranwachsende Auszubildende, Studenten und Wehr- oder Ersatzdienstleistende 180,00 € / Jahr
- Familien (mehr als 2 Personen) und Ehepaare 420,00 € / Jahr
- Passive Einzelmitglieder 120,00 € / Jahr
- Ehemalige Mitglieder, die außerhalb von Schleswig-Holstein oder Hamburg wohnen 80,00 € / Jahr
2. Die Aufnahmegebühr beträgt 25% eines Jahresbeitrages nach Ziffer 1.
Die Beiträge sind am 1. Januar und am 1. Juli des Jahres als Jahres- / Halbjahresraten im Vorwege fällig. Sie werden per Lastschrifteinzugsverfahren zugunsten des Vereinskontos – Konto 5777 bei der Sparkasse Holstein (BLZ 213 522 40) – eingezogen
3. Der Familienbeitrag gem. Ziffer 1 d) gilt für Eltern und ihre minderjährigen Kinder sowie ihre Kinder als Auszubildende, Studenten und Wehr- oder Ersatzdienstleistende.
4. Die Umwandlung einer Mitgliedschaft in eine Passive Mitgliedschaft kann nur durch eine schriftliche Mitteilung des Mitgliedes an den Vorstand bis zum 30. November für das darauf folgende Jahre vorgenommen werden.
In der Berufsausbildung befindliche Mitglieder, Studenten und Wehr- oder Ersatzdienstleistende, die nicht mehr der Jugendabteilung angehören und zu ermäßigtem Beitrag weitergeführt werden wollen, erbringen den Ausbildungsnachweis bis zum Beitragsfälligkeitsdatum. Bei Familien ist dieser Nachweis von den Eltern zu erbringen.
Hinweise zum Arbeitsdienst
Nach der Satzung und den dazu beschlossenen Ausführungsbestimmungen ist jedes volljährige aktive Mitglied zur Ableistung von 8 Arbeitsstunden je Kalenderjahr verpflichtet. Wird der Arbeitsdienst nicht geleistet, so ist ein Ausgleichs-betrag von 10,00 € je Stunde zu zahlen. Nicht geleistete Stunden können nicht auf das nächste Jahr übertragen werden.
Diese Regelung birgt jedoch die Gefahr in sich, dass Mitgliedern mit einer geringen aktiven Beteiligung wegen der zu erbringenden Arbeitsdienstleistungen bzw. der sonst anfallenden Ausgleichszahlungen die Freude am Rudersport genommen werden könnte.
Deshalb ist die Ableistung der vollen Arbeitsdienststunden bzw. deren Ausgleichsbeitrag erst dann zu erbringen, wenn das Mitglied im Kalenderjahr vereinseigene / private Boote für mindestens 70 Fahrtenkilometer genutzt hat. Für Kilometer-leistungen darunter werden für je 7 km, das entspricht einer Ausfahrt zur Schäferei und zurück, 1 Arbeitsdienststunde bzw. 10,00 € in Ansatz gebracht.
Arbeitsdiensttermine, Art der anstehenden Arbeiten und Helferbedarf werden künftig anlassbezogen am „Schwarzen Brett“ bekannt gegeben. Außerhalb dieser Termine besteht in Absprache mit dem Wart für Arbeitsdienst, Uwe Schrameier (Tel. 04528 / 934 49 50), weiterhin die Möglichkeit, durch das Ableisten spezieller Arbeiten die Sollstundenzahl zu erfüllen.
Für den Nachweis der erbrachten Stunden zeichnet jedes Mitglied durch Eintrag in das „Arbeitsbuch“ selbst verantwortlich. Bitte nutzt die Funktion „Vereinsarbeit“ im elektronischen Fahrtenbuch.